ArbeitnehmerInnenschutz

Im Rahmen der Tätigkeit des AGS geht es natürlich um den ArbeitnehmerInnenschutz, insbesondere das ASchG. Die Universität hat mit ihren gesellschaftlichen Aufträgen hier eine Vorreiterrolle zu spielen.

Kernaufgabe ist es auch, Kernkompetenzen geeigneten Personen zu übergeben. Dazu dient auch die "Ernennung" von Sicherheitsvertrauenspersonen, ErsthelferInnen, BrandschutzwartInnen und Evaluierungskontaktpersonen, die diese Aufgaben freiwillig übernehmen, selbständig und unbehindert in ihrer Arbeitszeit durchführen und auch an regelmäßigen Schulungen teilnehmen, um diese Aufgaben professionell übernehmen zu können.

Barrierefreiheit

Nach Rechtsmeinung des BMASK unterliegen Universitätsgebäude dem Behindertengleichstellungsgesetz für öffentliche Gebäude (Verpflichtung des Bundes
§ 8.). Auch der Rektor hat gegenüber dem Betriebsrat kundgetan, alle Gebäude der Universität im Rahmen des möglichen barrierefrei machen zu wollen.

Der AGS sieht es als seine Aufgabe an, diesen Weg gemeinsam mit den BVP zu begleiten und bei der Erstellung des gesetzlich erforderlichen Etappenplanes zu helfen.

Raum- und Funktionskonzept

Im Raum und Funktionskonzept müssen zukunftsweisende Konzepte, welche kreatives und barrierefreies Arbeiten im Umfeld moderner europäischer Arbeitsstättennormen ermöglichen, verankert werden. Diese Zweckmäßigkeit ist hier genauso zu beachten wie die Maxime der Wirtschaftlichkeit. Dies ist unter anderem eine Kernaufgabe der Betriebsräte.

Gebäudekonzept der Universität Wien

Gebäudeanpassungen, Erweiterungen und neue Standorte stellen grundlegende Änderungen der Arbeitsbedingungen der Bediensteten nach ArbVG (Mitwirkung bei Betriebsänderungen, § 109) dar. Die aktive Mitarbeit an diesen Planungen inklusive des fallweise auch unabhängigen Dialoges mit Bauträgern o.a. Sachverständigen ist deshalb ebenso eine Kernaufgabe der Betriebsräte.