Barrierefreiheit 2017 - ein Hoffnungsschimmer

Seit 2017 ist die verpflichtende Barrierefreiheit für Hochschulen in der Bauordnung für Wien § 115 festgeschrieben.

Die vorgeschriebenen Wegbreiten und andere Dimensionen sind in der ÖNORM B 1600 für barrierefreies Bauen definiert, nach ausdrücklichem Verweis in der AstV hat diese nun gesetzlich bindenden Charakter.

The long way home...seit 2014

Barrierfreiheit 2014: the long way home.....

..und die Uniko fordert weiteren Aufschub des ArbIG an den Universitäten:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_01928/index.shtml
wo im Detail ausgeführt wird:
"ad § 112 bzw. § 143 Abs. 8 
Dazu enthält der vorliegende Entwurf keinen Vorschlag. Da aber bisher nicht die erforderlichen Mittel für Sanierungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes zur Verfügung gestellt wurden, muss zusätzlich zur Bereitstellung dieser Mittel die Übergangsfrist in § 143 Abs. 8  entsprechend verlängert werden.  Die uniko weist darauf hin, dass die BIG ihren Instandhaltungsverpflichtungen als Eigentümerin nachzukommen hat und die Universitäten als Mieter dafür nicht aufzukommen haben."

Bleibt noch darauf hinzuweisen dass sich längst nicht mehr alle Universitätsgebäude im Eigentum der BIG befinden und die Uniko fordert, die BIG Gebäude mögen in das Eigentum der Universitäten übergehen.

Wenn Sperrstunde ist, müssen Behinderte drinnen bleiben....

Frau K. schreibt uns:

"Wie Sie wissen, geht mein Büro in den kleinen Hof nach der rechten Seiteneinfahrt ins Hauptgebäude. Zufälligerweise hatte ich gestern noch gestern spät in der Nacht noch mein Fenster geöffnet und konnte so die Rufe einer Frau hören, die beteuerte, das Tor nach draußen ließe sich nicht öffnen. Da sie mir nicht glauben wollte, dass sich die Tür ganz sicher von innen öffnen lässt, bin ich schließlich hinausgegangen. Da erst habe ich gesehen, dass die Frau im Rollstuhl saß.
Mir ist dann aufgefallen, dass sich die Tür vom Rollstuhl aus eben tatsächlich nicht öffnen lässt. Nicht nur das, es erwies sich auch als extrem schwierig für die Frau, hinauszukommen. Es lässt sich ja nur die kleine Tür im Tor öffnen, und da läuft dann in ca. 5 cm Höhe ein kleiner Eisenbalken quer über den Ausgang (der untere Türrahmen, der im großen Tor fest verankert ist). Ich stand draußen, um die Tür offen zu halten und konnte den Rollstuhl daher nicht antauchen. Hätte ich anschieben wollen, hätte ich hineingehen müssen. Dann hätte die Frau aber zurückfahren müssen, um mir Platz zu machen; somit wäre auch die Tür wieder zugefallen, und ich hätte sie von hinter dem Rollstuhl erst recht nicht öffnen können.

Ich weiß nicht, wer die Frau war und warum sie sich so spät noch in dem Gebäude aufhielt. Ich bitte Sie aber, den Vorfall zum Anlass zu nehmen, die Ausgänge aus dem Hauptgebäude barrierefrei gestalten zu lassen. Außerdem rege ich an, die Notrufnummer des Sicherheitsteams groß an der Innenseite der Tür bzw. des Tors anzubringen."